Registry/Registrar Ankündigungen Skip to main.

WICHTIG - .ORG Preiserhöhung - Verlängern Sie noch vor dem 1. Juli 2012 und sparen Sie Geld!

Nur noch wenige Tage bis zur Preiserhöhung von .ORG. PIR - Public Interest Registry - hat eine Preiserhöhung für .ORG Domains am 1. Juli 2012 angekündigt.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS ES SICH UM EINE ERHÖHUNG SEITENS DER REGISTRY (PIR) HANDELT.

* Die angegebenen Preise sind Brutto-Preise und beinhalten 19% deutsche Mehrwertsteuer.

 

.IT hat wichtige Änderungen angekündigt - IDN Verfügbarkeit und IPv6

Ab dem 12. Juli 2012 kann man auch IDN Domains unterhalb von .IT registrieren. Zu den erlaubten Zeichen gehören: à, â, ä, è, é, ê, ë, ì, î, ï, ò, ô, ö, ß, ù, û, ü, æ, œ, ç, ÿ.  Mit der neuen Version des EPP wird es möglich sein, die oben genannten Sonderzeichen zu registrieren.

Vor einigen Monaten wurden IPv6 Test-Adressen veröfentlicht. Diese Tests wurden erfolgreich abgeschlossen und ab sofort ist es möglich IPv6 Adressen als Nameserver-Adressen zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass es derzeit nicht möglich ist mehr als eine IPv4 Adresse oder nur IPv6 Adressen anzugeben. 

Zusätzlich erlaubt das .IT Zentralregister ab sofort Domaininhaber aus folgenden Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Vatikan und San Marino.

 

.IN Preiserhöhung - Indische Service-Steuer

Das indische Zentralregister hat angekündigt, das .IN Domains zukünftig mit einer sogenannten Service-Steuer belegt sind. Die Besteuerung tritt ab dem 1. Juli 2012 in Kraft. Das Zentralregister hat uns darüber informiert, dass Neuregistrierungen, Transfers und Verlängerungen besteuert werden. Die Steuer beträgt 12.00%, wovon 3% der Steuer für Bildungseinrichtungen und den Ausbau der Hochschulen verwendet werden.

Ab 1. Juli 2012 erhöht sich daher der Preis für alle .IN Neuregistrierungen, Transfers und Verlängerungen um 71.40 (netto Erhöhung: 60.00) INR pro Domain/Jahr.  

 

Symantec, GeoTrust und Thawte SSL Zertifikate - Maximum 4 Jahre Laufzeit

Ab sofort können Symantec, GeoTrust und Thawte SSL Zertifikate nur noch mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahre bestellt werden. Auch wir wurden sehr spät über diese Änderung informiert und entschuldigen uns für die kurzfristige Ankündigung.

 

Haftung für embedded-Links oder der „dubiose Krebsarzt“

 

Das LG Hamburg verkündete nun ein Urteil, dass bereits große Wellen in der Blogosphäre schlug. Im Ergebnis ist die Entscheidung richtig. Allerdings ist die Begründung nicht überzeugend.

Ein bloggender Rechtsanwalt band „arglos“ ein YouTube-Video, durch einen sogenannten embedded-Link, ein.

Durch diesen embedded-Link wurde nicht nur auf YouTube verwiesen, sondern das entsprechende Video im Rahmen des Blogs eingebunden, sodass es abgespielt werden konnte.

In dem Video wurde über einen umstrittenen Münchener Arzt berichtet und seine alternativen Heilmethoden zur Behandlung von Krebs kritisch beleuchtet.

Was der Blogger nicht wusste, war, dass der Arzt nicht nur gegen das ZDF juristisch vorging, sondern gegen jeden der den Beitrag weiter verbreitet. Daher kam es, wie es kommen musste. Der Blogger wurde abgemahnt und verlor in der 1. Instanz vor dem LG Hamburg.

Der Blogger ist fest entschlossen die Angelegenheit bis zum BGH zu tragen, da er auf eine Korrektur der Entscheidung in der 2. Instanz nicht hoffen kann. Der Richter, der die Entscheidung fällte ist nun an das OLG gewechselt, das für die Berufung zuständig wäre. Finanziell sollte ihm die Puste nicht ausgehen, denn seine Kriegskasse ist gut gefüllt. Innerhalb von 48 Stunden hat er nach einem Spendenaufruf über 20.000,00 EUR gesammelt.

Den ausführlichen Artikel im Volltext finden Sie unter

http://www.kanzlei.biz/nc/news-urteile_2135/21-06-2012-Artikel-Haftung-fuer-embedded-Links

 

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Rechtsanwalt Arthur Kempter